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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP klagt gegen Kostenbescheid einer VG | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 435263 | ||
Datum | 25.10.2007 16:33 MSG-Nr: [ 435263 ] | 6252 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner fehlende "Manpower" denke ich und natürlich die höheren Kosten für den Baulastträger. Für einen großteil der Fahrbahnverunreinigungen reichen zwei Leute aus. Viel mehr haben die Streckenkontrollen & Co. tagsüber auch nicht. Geschrieben von Anton Kastner Obwohl, er könnte ja über die Versicherung abrechnen, wenn ein Verursacher vorhanden ist. Genau. Gleiches gilt auch für jeden anderen Unternehmer. Geschrieben von Anton Kastner Zum Glück passiert das seit einigen Jahren nicht mehr so häufig. Auch die Polizei alrmiert jetzt zuerst den Baulastträger, darum dürfen wir lange nicht mehr so viel kehren wie früher. Bei uns versucht die Polizei regelmäßig, den Kram wieder an die Feuerwehr zu verkaufen (auch wenn es qualifizierte Unternehmer mit Rufbereitschaft gibt), weil das ja viel bequemer ist. Und dummerweise wird diese Einstellung auch noch von Gerichten für gut bzw. zumindest für legal befunden. Im Moment geht es - vielleicht haben die es ja mitlerweile akzeptiert. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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