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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP klagt gegen Kostenbescheid einer VG | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 435262 | ||
Datum | 25.10.2007 16:32 MSG-Nr: [ 435262 ] | 6325 x gelesen | ||
Hallihallo, der Straßenbaulasttträger (egal ob Land = Landesbetrieb Mobilität, ehem. Straßenmeisterei oder VG bzw. Stadt) hat zur Erfüllung von Aufgaben rund um die Straße einen Bereitschaftsdienst zu unterhalten der 24/7 einsatzbereit ist. Wir hatten zumindest bisher keine Probleme (natürlich nicht "alarmmäßig") "jemanden, der was davon versteht" an die Einsatzstelle zu bekommen. Wir führen nämlich seit jeher keine Straßenabstreuarbeiten in Rahmen von Ölspuren durch, sonderm lediglich z. B. im Umfeld von VU`s, bei den wir eingesetzt waren. Ich hoffe das bleibt auch so ! (und nicht wie in NRW :-() Im Übrigen findet im Anschluss daran immer die obligatorische (und in der FEZ protokollierte) förmliche Übergabe der Einsatzstelle an Pol oder Straßenbaulastträger statt: Ich gebe KEINE Straße frei !! Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | ||||
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