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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 435248 | ||
Datum | 25.10.2007 15:45 MSG-Nr: [ 435248 ] | 6809 x gelesen | ||
Man unterstellt, dass auch Fremdeigentümer dauerhaft dem Betrieb eines Geschäftes zu dienen bestimmt sind. Das ist ja gerade ein Knackpunkt. Auf der einen Seite sagt man, der Gegenstand X dient dem Betrieb/ der Aufgabenerfüllung der Feuerwehr und ist letztlich einem Produkt zuzuordnen, auch wenn die Kommune nicht rechtlicher Eigentümer ist (u.U. aber wirtschaftlicher Eigentümer). Auf der anderen Seite erwächst dadurch natürlich kein Anspruch z.B. des Fördervereins Y, der sein MTW der Gemeinde zur Verfügung stellt, das die Kommune ihm irgendwann den MTW aus ihrer Tasche ersatzbeschafft. Erklärt das mal dem Feuerwehrkamerad XYZ, der von den entsprechenden Vorgaben absolut keine Ahnung hat und schlimmstenfalls befürchtet, das die böse Kommune ihm nun etwas wegnehmen, aber nicht ersetzen/wiedergeben will... Und solche Gegenstände gibt's gerade im Feuerwehrbereich etliche. Von dem munteren Kameraden Q, dessen private Hupf4B im Spind erfasst wird, bis hin zum kompletten Fahrzeug. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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