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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 435247 | ||
Datum | 25.10.2007 15:44 MSG-Nr: [ 435247 ] | 6790 x gelesen | ||
Hallihallo, ehrlich gesagt: Eine genaue Inventarisierung sollte eigentlich jede Gemeinde für alle Einrichtungen haben. Im Hinblick auf diese doppische Haushaltsführung sind aber für die Gemeinde insbesondere das Datum der vorgesehenen Aussonderung von Interesse, da eigentlich diese (erneute und sehr genau durchgeführte) Inventarisierung eben überwiegend zur Haushaltsplanung dient. Zukünftig muss (soll !?!) längerfristiger geplant werden, was bis dato i. d. R. nur im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung (miFi) für 1-3 jahre durchgeführt wurde. So Art "10-Jahrespläne", z. B. für Fahrzeugbeschaffungen fand man bis dato eher selten. Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | ||||
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