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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDie Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP)18 Beiträge
AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP435247
Datum25.10.2007 15:44      MSG-Nr: [ 435247 ]6790 x gelesen

Hallihallo,

ehrlich gesagt: Eine genaue Inventarisierung sollte eigentlich jede Gemeinde für alle Einrichtungen haben.

Im Hinblick auf diese doppische Haushaltsführung sind aber für die Gemeinde insbesondere das Datum der vorgesehenen Aussonderung von Interesse, da eigentlich diese (erneute und sehr genau durchgeführte) Inventarisierung eben überwiegend zur Haushaltsplanung dient.

Zukünftig muss (soll !?!) längerfristiger geplant werden, was bis dato i. d. R. nur im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung (miFi) für 1-3 jahre durchgeführt wurde.

So Art "10-Jahrespläne", z. B. für Fahrzeugbeschaffungen fand man bis dato eher selten.


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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