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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 435241 | ||
Datum | 25.10.2007 15:31 MSG-Nr: [ 435241 ] | 6922 x gelesen | ||
Hallihallo, Geschrieben von Matthias Ott Wozu soll diese Erfassung des Fremdeigentums gut sein? Eben genau dazu, dass eine Übersicht darüber besteht, was im Gerätehaus jetzt wem gehört. Beispiel: Ich brauche mir als Kommune bei meinen längerfristigen Finanzplanungen keine Gedanken darüber machen, wann der GW-AS nebst Gerätschaften ersetzt werden muss, wenn er mir nicht gehört (sondern dem Landkreis). Trotzdem muss ich von dessen Existenz, nebst der kompletten Beladung wissen, da er z. B. bei der Wertermittlung für versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigt werden muss. Darüberhinaus sind ja durchaus Gerätschaften unterschiedlicher "Eigentümer" auf einem Fahrzeug verlastet. Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | ||||
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