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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 435235 | ||
Datum | 25.10.2007 15:15 MSG-Nr: [ 435235 ] | 6985 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Sebastian Krupp Fakt ist: wenn mehrere FM zusammen einen Fernseher kaufen, um samstags im Feuerwehrhaus Fussball zu schauen, kommt dieser, als Fremdeigentum deklariert, ins Inventar. Genauso, wenn ein Förderverein irgendwas beschafft, was nicht offiziell als Spende ins Eigentum der Kommune übergeht. das finde ich irgendwie seltsam. Warum wird Inventar in Gemeinden anders definiert als in Unternehmen? Wenn ich mein Wissen aus Lehre und Grundstudium jetzt nicht vollständig verdrängt habe stellt ein Inventar die Vermögensteile und Schulden eines Wirtschaftssubjektes auf. Speziell wenn es nun um Anlagevermögen geht werden dort nur solche Gegenstände erfasst die dauerhaft dem Betrieb eines Geschäftes zu dienen bestimmt sind. Wozu soll diese Erfassung des Fremdeigentums gut sein? Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de | ||||
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