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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 435232 | ||
Datum | 25.10.2007 14:59 MSG-Nr: [ 435232 ] | 6910 x gelesen | ||
So mancher FM hat privates Eigentum im Gerätehaus, oft kaufen auch mehrere FM oder eine ganze Einheit etwas zusammen, auch ohne Förderverein (quasi GbR-mäßig)... Da gibt es genug Beispiele. Wenn ihr da jetzt unbedingt über alle möglichen Gegenstände, alle möglichen Rechtslagen, den Sinn usw. diskutieren wollt, spaltet den Thread bitte ab. Fakt ist: wenn mehrere FM zusammen einen Fernseher kaufen, um samstags im Feuerwehrhaus Fussball zu schauen, kommt dieser, als Fremdeigentum deklariert, ins Inventar. Genauso, wenn ein Förderverein irgendwas beschafft, was nicht offiziell als Spende ins Eigentum der Kommune übergeht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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