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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 435210 | ||
Datum | 25.10.2007 13:06 MSG-Nr: [ 435210 ] | 6908 x gelesen | ||
In NRW laufen diese Bestrebungen (Doppik-Einführung) an. Seit 2005 ist das NKF-Gesetz in Kraft, so dass sämtliche Kommunen mittlerweile mit der Einführung beschäftigt sind. Vor kurzem haben wir bei uns in der Feuerwehreinheit die Erfassungsinventur durchgeführt. Dabei habe ich klar angegeben, welche Gegenstände der Kommune, welche Gegenstände der Einheit und welche unserem Förderverein gehören. Entsprechend warten wir nun auf die aktualisierte Liste, damit wir zukünftig einen Überblick haben. Im Inventar der Kommune sind die Fremdgegenstände entsprechend gekennzeichnet worden. Eine offizielle Info-Veranstaltung ist seitens der Kommune nicht erfolgt, sondern es wurden lediglich die Führungskräfte bei einer BD-Besprechung darüber informiert. | ||||
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