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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP klagt gegen Kostenbescheid einer VG | 15 Beiträge | ||
Autor | Bast8ian8 M.8, Andernach / Rheinland Pfalz | 435203 | ||
Datum | 25.10.2007 12:44 MSG-Nr: [ 435203 ] | 6348 x gelesen | ||
Hi, also das ist ein Teufelskreis... Beim Thema Ölspur sollte der Verursacher feststehen bzw. ermittelt werden können hat der die Kosten des Einsatzes zu tragen. Beim Abstreuen einer Ölspur handelt es sich um eine Gefahrenabwehr. Da die VG in ihrer umnachtung ohne nachzudenken ohne weiteres diese Ölspur abgestreut hat obwohl andere Stellen zuständig gewesen wären sag ich nur selber Schuld... Im Rahmen der GEfahrenabwehr wäre laut LBKG diese Hilfeleistung kostenlos... kann aber aufgrund z.b. techn mängel des fahrzeugs als grobfahrlässig angesehen werden und somit dem verursacher in rehcnung gestellt... Meine Meinung MfG Basti | ||||
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