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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenerstattung bei Tragehilfe etc. | 8 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch. | 434979 | ||
Datum | 24.10.2007 14:14 MSG-Nr: [ 434979 ] | 6583 x gelesen | ||
Sehe ich genauso. Wer anfordert, zahlt. Kranke Menschen sind in Bayern Sache des Rettungsdienstes. wenn dieser es nicht alleine hinkriegt, müssen eben bezahlte Kräfte hinzugeholt werden. Die rechnen ja auch den Einsatz ab. Kostenfrei (von der Gemeinde nicht zu berechnende Einsätze) sind lediglich Brände in der eigenen Gemeinde. Alles weitere ist selbstredend kostenpflichtig. Aber es ist Sache der Gemeinde, ob sie es dann letztendlich abrechnet oder nicht. | ||||
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