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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 434673 | ||
Datum | 23.10.2007 13:32 MSG-Nr: [ 434673 ] | 6773 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Linkenbach Inventar = Besitz?Im Grunde ja, dabei aber unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse. Nicht alles im Inventar der Kommune gehört ihr. Und das ist im Feuerwehrbereich der Knackpunkt. Besonders, wenn dann Feuerwehrmann XY auf die Idee kommt: "Der Gegenstand Z ist im Inventar der Kommune, wird da abgeschrieben, muss also von ihr ersetzt werden" (Z kann hierbei vom Hollandtuch, das der einzelne FM privat am Helm hat, bis hin zum LF des Fördervereins, alles sein). Dem ist eben nicht so, das muss klar sein. Da find ich eine Vereinbarung recht sinnvoll. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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