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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr und die Umstellung des Haushaltsrechts (speziell RLP) | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 434648 | ||
Datum | 23.10.2007 12:48 MSG-Nr: [ 434648 ] | 6868 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Mosel Alle, von den Fördervereinen beschafften (Feuerwehr-)Gerätschaften gehen automatisch in das Inventar der VG über (darüber gibt es eine gesonderte Vereinbarung, die dann auch Unterhalt, Wartung etc. regelt) Inventar = Besitz? Seit wann gibt es diese Regelung? Ich hatte das damals bei Gründung der Fördervereine mal angesprochen bekam aber keine abschließende Antwort. Und du kennst ja die besondere Konstellation bei uns. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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