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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ausbildung in der FF, war: Mit Körperbehinderung im Einsatzdienst | 7 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 434014 | |||
Datum | 19.10.2007 15:32 MSG-Nr: [ 434014 ] | 4398 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüning Richtig. Wie das Dienstverhältnis aussehen kann ist eine Detailfrage und wird nunmal regional sehr unterschiedlich sein. (ich sag nur Ehrenabteilung, Feuerwehrverein, usw.) Oder gar nicht in der Feuerwehr. In Hessen beispielsweise auch langfristig über die Regelungen des § 21 HGO regelbar. Geschrieben von Stefan Brüning Aber auch dieser Kram muss ordentlich geplant werden und es müssen sicherlich auch Lehrgangsunterlagen erstellt werden. Wenn ich mal in meine Ordner schaue, dann sträuben sich bei mir in einigen Fällen die Nackenhaare. Da habe ich lieber jemanden, der kein FA ist, den Kram aber ordentlich zusammenbastelt und gfs. auch mal eine Präsentation ausarbeitet, o.Ä. Wie du schon sagtest: "(...)kein FA ist (...)". Dafür braucht man auch keinen Pseudo-FA auszubilden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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