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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Anerkenung von Lehrgängen | 54 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 433791 | |||
Datum | 18.10.2007 17:22 MSG-Nr: [ 433791 ] | 17314 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum Felde Muss die Ausbilder Ausbildung nicht auch Bestandteil der GF Ausbildung sein? Zumindest in einem geringen Umfang von z.B. 40 Std. Die (Teil-)Einheitsführer sollten meines Erachtens zumindest in der Lage sein die ihnen unterstellten Kräfte im Bereich von Basistätigkeiten am Standort fortzubilden (Begriff i.S.d. FwDV 2). Neben demFachwissen, welches sie eigentlich haben sollten ist dafür meines Erachtens auch im gewissen Rahmen eine Ausbildereignung vonnöten. Diese muß jedoch nicht in dem Maße ausgeprägt sein wie für die jeweiligen Fachausbilder. Gleichermaßen benötigt ein (Fach-)Ausbilder meines Erachtens im gewissen Rahmen auch Fähigkeiten und Wissen, einer (Fach-)Führungskraft. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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