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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaAnerkenung von Lehrgängen54 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen433791
Datum18.10.2007 17:22      MSG-Nr: [ 433791 ]17314 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeMuss die Ausbilder Ausbildung nicht auch Bestandteil der GF Ausbildung sein? Zumindest in einem geringen Umfang von z.B. 40 Std.

Die (Teil-)Einheitsführer sollten meines Erachtens zumindest in der Lage sein die ihnen unterstellten Kräfte im Bereich von Basistätigkeiten am Standort fortzubilden (Begriff i.S.d. FwDV 2). Neben demFachwissen, welches sie eigentlich haben sollten ist dafür meines Erachtens auch im gewissen Rahmen eine Ausbildereignung vonnöten. Diese muß jedoch nicht in dem Maße ausgeprägt sein wie für die jeweiligen Fachausbilder.

Gleichermaßen benötigt ein (Fach-)Ausbilder meines Erachtens im gewissen Rahmen auch Fähigkeiten und Wissen, einer (Fach-)Führungskraft.


MkG
Marc


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Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

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(2) ...


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