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Technisches Hilfswerk
RubrikAusbildung zurück
ThemaAnerkenung von Lehrgängen54 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW433757
Datum18.10.2007 14:56      MSG-Nr: [ 433757 ]17507 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Ingo zum FeldeBei mir in der lokalen Gliederung der HiOrg ist die Ausbildung der Helfer weitestgehend von den Führungsfunktionen getrennt.

Welche Qualifikation haben die Ausbilder? Fachausbildung + Führungslehrgang (GF/ZF); Fachausbildung + Führungsausbildung + Fachausbilder oder Fachausbildung + Ausbilder Fachausbildung. (Ich verstehe jetzt unter Fachausbildung umfassend die Ausbildung für Tätigkeiten, die von Helfern ohne Führungsfunktion ausgeführt werden).

Geschrieben von Ingo zum FeldeBei THW und FW habe ich es aber eher so kennen gelernt, dass die GF die Ausbilder sind. Muss die Ausbilder Ausbildung nicht auch Bestandteil der GF Ausbildung sein? Zumindest in einem geringen Umfang von z.B. 40 Std.


Wäre wünchenswert, ist aber aus Zeitgründen nicht leicht machbar. 40 Std. entsprechen einer Woche, bzw. 4 WE Lehrgang. Im Gruppenführerlehrgang für hauptamtliche Gruppenführer (BmDF, BIII) ist der Ausbilderlehrgang Feuerwehr enthalten. Für ehrenamtliche Gruppenführer wird er in NRW als eigener Lehrgang (F Ausbilder) am IdF angeboten und berechtigt dazu Truppmann-/Truppführerlehrgänge zu leiten. Für Fachlehrgänge (z.B. AbStusi) gibt es spezielle Ausbilderlehrgänge, die den F-Ausbilder vorraussetzen.
Auf Standortebene ist es aber nicht unüblich dass alle GF/ZF und auch Mannschaftsdienstgrade ausbilden. Deshalb enthält der GF-Lehrgang in NRW auch gigantische zwei Stunden Unterrichtslehre am Tag nach der Prüfung (wer ist da wirklich aufnahmefähig?) zwischen Fahrzeugpflege und Zeugnisausgabe.

Wie ist eigentlich der Truppführer beim THW einzuordnen? Ist er wie bei der Feuerwehr keine Führungskraft oder kann er auch taktisch selbsztändige Einheiten unter Gruppenebene führen?

Gruß Stephan



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