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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBis 63 Jahre in der Feuerwehr21 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg433739
Datum18.10.2007 13:52      MSG-Nr: [ 433739 ]7494 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Volker Ehrhardt

In Niedersachsen gilt noch immer 62 und raus bist du

Ein "ganz Raus" gibt es noch nicht einmal in BaWü; im FwG § 6 Abs. 5 steht:

"Organisation der Gemeindefeuerwehr
[...]
(5) Die Gemeinden können eine Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr aufstellen. Die Angehörigen der Altersabteilung, die noch feuerwehrdienstfähig sind, können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden."


In der Altersabteilung sind i.d.R. die über 65-jährigen FW-Angehörigen organisiert.
Wo in BaWü absolvieren "Ü-65" FW-Angehörige noch gem. FwG §6 Abs. 5 Feuerwehrdienst ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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