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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Anerkenung von Lehrgängen | 54 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 433729 | |||
Datum | 18.10.2007 13:15 MSG-Nr: [ 433729 ] | 17412 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan Breuer Bei mir war im GF-Lehrgang ein Teilnehmer von einem Umweltschutzzug. Die haben nur Sonderfahrzeuge. Er meinte auch, dass alles was er hier an Brandbekämpfung und TH macht, also der gesamte praktische Teil, in seiner Einheit mangels Ausrüstung nicht anwenden kann. Schlußfolgerung: Trennung von Fach- und Führungsausbildung Denkbare Spaltungsmöglichkeit: - Lehrgang für (Unter-)Führer (allg. Org/FD unabhängig) - Lehrgang für (Unter-)Führer der Feuerwehren (Mindestwissen was eine entsprechende Kraft auf der Ebene Wissen sollte) - Lehrgang für (Unter-)Führer des Fachdienstes (fachdienstspezifische Einsatztaktik) Wenn man jetzt die bundeslandspezifischen Rechtsgrundlagen auch noch in einen eigenen Lehrgang packt, dann könnte man organisations-, fachdienst- und bundeslandübergreifend die größtmögliche Durchlässigkeit erreichen und somit dafür sorgen, daß bei entsprechenden Wechseln der Ausbildungsaufwand bei größtmöglicher Ausbildungsanpassung verringert wird. Würde aber eine entsprechende Einigung voraussetzen... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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