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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBis 63 Jahre in der Feuerwehr21 Beiträge
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen433717
Datum18.10.2007 12:19      MSG-Nr: [ 433717 ]7398 x gelesen

Geschrieben von Bernhard Deimann
Das ist nicht überall so, in BaWü kann/darf man gem. Feuerwehrgesetz § 13, Abs. 1 bis zum 65 Lebensjahr aktiven Feuerwehrdienst leisten.

In Niedersachsen gilt noch immer 62 und raus bist du


Gruß,
Volker

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