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Tragkraftspitzenanhänger
RubrikAusbildung zurück
ThemaAnerkenung von Lehrgängen54 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW433695
Datum18.10.2007 10:23      MSG-Nr: [ 433695 ]17361 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael WulfDas kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wo bitte steht in einer der Dienstvorschriften, dass ein Fahrzeug vorhanden sein muss, damit diese gilt?

Wenn du kein Fahrzeug hast, hast du auch nicht die entsprechende Ausrüstung, ich zähle nun auch einen TSA als Fahrzeug im Sinne der FWDV3, dann kannst du auch nichtentsprechend üben.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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