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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkenung von Lehrgängen | 54 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 433695 | ||
Datum | 18.10.2007 10:23 MSG-Nr: [ 433695 ] | 17361 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Wulf Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wo bitte steht in einer der Dienstvorschriften, dass ein Fahrzeug vorhanden sein muss, damit diese gilt? Wenn du kein Fahrzeug hast, hast du auch nicht die entsprechende Ausrüstung, ich zähle nun auch einen TSA als Fahrzeug im Sinne der FWDV3, dann kannst du auch nichtentsprechend üben. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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