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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerscheinproblematik | 132 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432903 | ||
Datum | 14.10.2007 09:45 MSG-Nr: [ 432903 ] | 84071 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer
Volle Zustimmung Wobei man ja die Rückzahlung mit irgendwelchen Klauseln ala "Muss Anteilsmäßig zurückbezahlt werden bei Ausschluss" "Ausnahmen entscheidet der Chef der Wehr im Einzelfall" Kreative Räume hats da genug Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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