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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 432646 | ||
Datum | 12.10.2007 13:00 MSG-Nr: [ 432646 ] | 22041 x gelesen | ||
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich meilenweit ins Abseits schieße: Nichtig bzw. unwirksam soll ein Vetrag bei folgendem sein Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit Dann sehe ich es aus meinen rudimentären juristischen Kenntnissen so, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrabgehöriger eine hoheitliche Aufgabe im Auftrage des Brandschutzträgers erfüllt. Wäre er hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, so würde er dies im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tun und hätte einen Anstellungsvertrag. Anstellungsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit (?) und können daher eingeschränkt werden. Eine Analoganwendung dürfte bei ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen meinem subjektiven Empfinden nach möglich sein. Das ist meine Meinung und ich schreibe das mit keinerlei Gewähr auf Richtigkeit unter unter dem Ausschluss der Geltendmachung von Ansprüchen aus meiner Darstellung. Und außerdem ist ja das eigentliche Thema, dass ein Mangel an CE-Fahrern vorlag und es zu Einschränkungen in der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe kam Und jetzt bete ich wieder meinen Sermon runter, der da lautet: Es ist die Aufgabe des Brandschutzträgers dafür zu sorgen, dass der Brand-und Katastrophenschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen werden kann. Der Brandschutzträger entscheidet, wie er diese Aufgabe lösen will. Es ist schön, dass Feuerwehrangehörige durch diverse Maßnahmen ihrerseits (z.B. Kauf besserer Schutzausrüstung, Erwerben von Fahrerlaubnissen auf eigene Kosten) den Brandschutzträger bei der Erfüllung dieser Aufgabe entlasten wollen. Ich hoffe, dass ihr versteht, dass ich im Grunde viele Dinge, die hier angesprochen werden, ähnlich sehe, aber mir fällt bei Berichten aus dem gesamten Feuerwehrwesen in Deutschland auf, dass manchmal Sachverhalte nicht so gergelt sind, wie es notwendig wäre (Stichwort: Einhaltung der acht Minuten Hilfeleistungsfrist, Stichwort: Tagesausrückstärke, usw.). Ich hoffe, dass ich jetzt nicht vollends danebenlange, aber ist es nicht so, dass die (Verbands-)Gemeinde z.B. ihre Feuerwehren aufstellt und in erster Linie diese Träger sich im Dialog mit ihren Hilfskräften die Gedanken zur Behebung von Problemen und Defiziten machen sollten? Meine persönliche und private Meinung. Sollte mir wer falsch zitieren, so wird das nicht unter zwei Tafeln Schkolade bestraft. (SCHERZ!) Ach ja: hallo meine lieben Stillen Genießer.(SCHERZ!) | ||||
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