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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432574 | ||
Datum | 11.10.2007 22:36 MSG-Nr: [ 432574 ] | 22155 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott Junge halten das für ein Gerücht - Ältere kennen das Problem. Vor 21 wurde kein Kl. 2 erteilt, es sei denn, man brauchte das beruflich / gewerblich / ausbildungsmäßig und konnte somit Kl.2 frühstens mit 17 erhalten. Das ist nach meinen Infos nicht so. Es handelte sich m.E. immer um ein von Generation zu Generation weitergetragenen Gerücht, daß man den 2er erst mit 21 bekommt. Du hast während der aktiven Dienstzeit entweder Deinen Militärfahrerlaubnis in der Hand gehabt, oder danach eine Bescheinigung der Einheit, daß Du diese FE hattest. Wobei es für das Umschreiben m.W. eine Frist nach Ausscheiden gab, da Du ja zu diesem Zeitpunkt streng genommen nicht mehr im Besitz einer FE warst (so von wegen gesundheitliche Eignung, Wissen, Können,...). Sonst könnte ja jemand 20 Jahre nach seinem Ausscheiden noch die Militär-FE umschreiben lassen. Gerade nachgeschaut. In meinem schicken, bunten Plastikkärtchen steht bei der Klasse C als Datum der 11. Mai 1995 drin. Das war genau 18 Tage vor meinem 20. Geburtstag. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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