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Fahrerlaubnisverordnung
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432497
Datum11.10.2007 17:50      MSG-Nr: [ 432497 ]22231 x gelesen

Hallo Katja,

Geschrieben von Katja MidunskyDas ist der maßgebliches Gesetzestext

§ 34 bzw. 16 OWiG
Rechtfertigender Notstand

(...)

Und da es sich bei den §§ um AUSNAHME-Tatbestände handelt, die eben auch nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden sollen. Das werden Richter das wohl eher strenger als großzügiger handhaben.


Du hälst also den §74 FeV für hier nicht anwendbar?

Dann wäre dessen einziger Sinn also wirklich das nicht-Mitführen des FS?

Gruß,
Henning



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