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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache u. Verantwortung | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 432485 | ||
Datum | 11.10.2007 16:58 MSG-Nr: [ 432485 ] | 7327 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Ketterer wenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? Die Feuerwehr ist ja nicht dafür anwesend, um irgendwelche Ordnungswidrigkeiten festzustellen und zu dokumentieren. Eine Abgabe der Verantwortung ist dementsprechend kaum möglich (bestenfalls an z.B. das Bauordnungsamt, wenn es Abweichungen genehmigt). Was genau im jeweiligen Bundesland möglich ist (rechtswirksame Anweisungen, unmittelbarer Zwang, Vollzugshilfe durch die Polizei...) hat der Leiter der Sicherheitswache hoffentlich in seinem Gruppenführer-Lehrgang gelernt... (Die Grundlagen sollten aber auch Inhalt der Truppausbildung sein, und das aus gutem Grund!) Was Details angeht, muss ich da für BaWü natürlich passen, aber grob geht es jedenfalls in die Richtung, die ich oben aufgezählt habe. Gruß, Henning | ||||
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