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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 432465 | ||
Datum | 11.10.2007 15:11 MSG-Nr: [ 432465 ] | 22205 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Dropmann BCE? Meinst du C1E? Bezeichnung damals BCE (Klasse 2). Ist ja schon ein paar Jährchen her;-) Geschrieben von Martin Dropmann Gilt soweit ich weis für das bewegen von LKWs in der freien Wirtschaft nicht aber Dienstlich bzw. Privat. Hätte damals mit meinem "zivilen 3er" bis 7,49 fahren dürfen. Mit der Fahrerlaubnis der Bundeswehr durfte ich Fahrzeuge für die man damals einen Führerschein der Klasse 2 benötigte nur im Dienst (BW Fahrzeuge) fahren. Andere Fahrzeuge (zivil, FW usw.) durfte ich erst ab 21 fahren, früher konnte man zu dieser Zeit auch im zivilen Bereich keinen Führerschein der Klasse 2 erwerben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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