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Fahrerlaubnisverordnung
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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beiträge
AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen432464
Datum11.10.2007 15:09      MSG-Nr: [ 432464 ]22100 x gelesen

Geschrieben von Henning KochDer war schon da drin, seit es die FeV gibt (und das dürfte 1999 gewesen sein), vorher wurde auch das über §70(4) StZO geregelt.
Ähem, warum nutzt's dann keiner? Der Wille des "Verordungsgebers" ist doch recht klar erkennbar. Und
Geschrieben von Henning KochAllerdings ist für den Fall der fehlenden Fahrerlaubnis (gelinde gesagt) umstritten, ob die Ausnahme nach §74 FeV auch die Anwendung von §2(1) StVG konkretisiert (sprich: aushebelt) und damit die Strafbarkeit nach §21 StVG abwendet. Sollte doch auch ohne Geschrieben von Henning KochUrteile zu klären sein, oder?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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