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Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 432370 | ||
Datum | 11.10.2007 11:54 MSG-Nr: [ 432370 ] | 22173 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Allerdings gab es da nicht die Sache mit Fahren zur ES ohne entsprechende FE ? FeV § 74 Ausnahmen (5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Dabei stellt sich mir die Frage inwiefern es der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, jemanden der sein ganzes Leben nur seinen Kleinwagen bewegt hat direkt auf ein 14t LF (auf Einsatzfahrt) zu setzen. Grüße Julian | ||||
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