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Fahrerlaubnisverordnung
Löschgruppenfahrzeug
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beiträge
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW432370
Datum11.10.2007 11:54      MSG-Nr: [ 432370 ]22173 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael RoleffAllerdings gab es da nicht die Sache mit Fahren zur ES ohne entsprechende FE ?
Bevor das jetzt jemand falsch versteht, das kann nicht die Lösung sein.


FeV § 74 Ausnahmen (5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Dabei stellt sich mir die Frage inwiefern es der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, jemanden der sein ganzes Leben nur seinen Kleinwagen bewegt hat direkt auf ein 14t LF (auf Einsatzfahrt) zu setzen.

Grüße Julian



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