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Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 432349 | ||
Datum | 11.10.2007 10:06 MSG-Nr: [ 432349 ] | 22078 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp ... packen wir einfach den § 34 StGB aus. Oder die beiden schlagkräftigsten Argumente der Feuerwehr: - "Ist doch nichts passiert" - "War schon immer so" Geschrieben von Sebastian Krupp Dann braucht sich auch niemand mehr über die bösen, feuerwehrvernichtenden Vorschriften aufzuregen. Dann braucht man sich hier auch nicht drüber aufregen, dass man sofort belehrt wird. So ein kleiner Fingerzeig auf die §§ 88, 89 TKG sorgte in einem andere Thread ja für Beifall. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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