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Strafgesetzbuch
RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.432349
Datum11.10.2007 10:06      MSG-Nr: [ 432349 ]22078 x gelesen

Geschrieben von Sebastian Krupp... packen wir einfach den § 34 StGB aus.
Oder die beiden schlagkräftigsten Argumente der Feuerwehr:
- "Ist doch nichts passiert"
- "War schon immer so"

Geschrieben von Sebastian KruppDann braucht sich auch niemand mehr über die bösen, feuerwehrvernichtenden Vorschriften aufzuregen.
Dann braucht man sich hier auch nicht drüber aufregen, dass man sofort belehrt wird. So ein kleiner Fingerzeig auf die §§ 88, 89 TKG sorgte in einem andere Thread ja für Beifall.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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