Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 432070 |
Datum | 09.10.2007 20:15 MSG-Nr: [ 432070 ] | 10918 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Ich kann den Sachverhalt nur für die Rechtslage in Hessen beurteilen: Nach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein. Demnach können auch nicht die Regelungen des §11 angewandt werden.
Im Klartext: der 17-jährige hat das zum Spaß gemacht, ohne jegliche gesetzliche Grundlage und damit muss er am nächsten Tag pünktlich zur Arbeit erscheinen.
Gruß, Thomas
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