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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ?????????32 Beiträge
AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen432070
Datum09.10.2007 20:15      MSG-Nr: [ 432070 ]10918 x gelesen

Ich kann den Sachverhalt nur für die Rechtslage in Hessen beurteilen: Nach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein. Demnach können auch nicht die Regelungen des §11 angewandt werden.

Im Klartext: der 17-jährige hat das zum Spaß gemacht, ohne jegliche gesetzliche Grundlage und damit muss er am nächsten Tag pünktlich zur Arbeit erscheinen.


Gruß, Thomas

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