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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Vorführfahrzeuge/Gewichte usw., war: Das erste ist da; | 14 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 432002 | ||
Datum | 09.10.2007 10:43 MSG-Nr: [ 432002 ] | 5096 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Auf der einen Seite muss man natürlich dem Gewichtswahnsinn irgendwo Einhalt gebieten, auf der anderen Seite macht es aber auch wenig Sinn, Normen von vornherein so aufzustellen, dass sie bei Inkrafttreten mit den aktuellen Fahrgestellen schon keine Gewichtsreserven mehr haben. Spätestens bei der nächsten Fahrgestellgeneration passt dann gar nix mehr (siehe insbesondere KLF, wobei da wenigstens die gesetzte 3,5t-Grenze noch einen tieferen Sinn hatte). wir können ja Wetten abschließen, ich sag voraus, dass RLP per Landesregelung das KLF auf 4 t wie das TSF heben wird... ;-) Geschrieben von Michael Weyrich Im Prinzip gibt es nur wenige Grenzen, die einen tieferen Sinn haben: Du hast die wichtigste für Fw-Erstangriffs- und Hubrettungsfahrzeuge vergessen: - 16 t zGM - 10 t Achslast... Baurecht!Geschrieben von Michael Weyrich Eine Grenze dazwischen macht höchstens da Sinn, wo andere Limits noch eine Rolle spielen (z.B. Belastbarkeit einer Aufstellfläche für ein Hubrettungsfahrzeug). ebend... Und dann gibts noch die Probleme dort, wo es schlicht keinen Platz für die 18-Tonner gibt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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