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Kleinlöschfahrzeug
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaVorführfahrzeuge/Gewichte usw., war: Das erste ist da;14 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz432000
Datum09.10.2007 10:22      MSG-Nr: [ 432000 ]5130 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs war und ist Ziel des Marketings (bzw. Wunsch des Vertriebs) vieler Firmen, Dinge so zu bauen, wie es maximal möglich ist, um das zu zeigen. Ab und an werden dann schon mal Dinge verknüpft, die zusammen halt schlicht nicht gehen und die auch nie so gedacht waren. Das sind dann Fahrzeuge, die zwar voller Beladung in einem großen Koffer mit großem Tank sind, die aber mit Mannschaft bzw. vollem Wassertank so nicht bewegt werden dürfen...

Stimmt im Prinzip schon. Wo aber liegt der Sinn, bei einem 818er Atego von der Stange (der also auch 8,6t kann) eine willkürliche Grenze bei 8,2t zu ziehen? Den C-Führerschein brauche ich sowieso und 7,5t sind wohl auch bei abgespeckter Zusatzbeladung mit einem LF10/6 heutzutage eher unrealistisch. Zumal auch da wieder jedes Bundesland seine eigenen Ausnahmen backt, so dass es für einen Aufbauhersteller auch wieder wenig Sinn macht, immer nur die kleinstmögliche Variante als Vorführfahrzeug zu bauen.

Auf der einen Seite muss man natürlich dem Gewichtswahnsinn irgendwo Einhalt gebieten, auf der anderen Seite macht es aber auch wenig Sinn, Normen von vornherein so aufzustellen, dass sie bei Inkrafttreten mit den aktuellen Fahrgestellen schon keine Gewichtsreserven mehr haben. Spätestens bei der nächsten Fahrgestellgeneration passt dann gar nix mehr (siehe insbesondere KLF, wobei da wenigstens die gesetzte 3,5t-Grenze noch einen tieferen Sinn hatte).

Im Prinzip gibt es nur wenige Grenzen, die einen tieferen Sinn haben:
- 3,5t (Führerscheingrenze)
- 7,5t (Führerscheingrenze, auch wenn sie eher in Zukunft weniger Bedeutung haben wird)
- 12t (Mautgrenze, auch wenn die Maut für FW-Fahrzeuge keine Rolle spielt, richtet sich die Industrie danach)
- 18t (Grenze für 2-Achs-Fahrgestelle)

Kaum ein Hersteller wird mehr Fahrgestelle zwischen 12 und 18t anbieten, es sei denn, man lastet sie künstlich auf oder ab. Eine Grenze dazwischen macht höchstens da Sinn, wo andere Limits noch eine Rolle spielen (z.B. Belastbarkeit einer Aufstellfläche für ein Hubrettungsfahrzeug).

Dies soll jetzt natürlich kein Freibrief die 12t-LF10/6 sein (wobei die Allradvariante schon in die Richtung geht), es ist aber auch schwer zu regulieren ohne wieder eine harte Grenze dazwischen zu setzen.

Gruß,
Michael



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