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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 431947 | ||
Datum | 08.10.2007 23:22 MSG-Nr: [ 431947 ] | 7388 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann Klar, aber wenn man einen 17-jährigen JF-Angehörigen -wie in BaWü möglich- zur TM-1 Ausbildung schicken will, möchte man schon wissen, ob er später in die aktive Abteilung aufgenommen werden will, und dies erkärt er mit der Abgabe seines Aufnahmeantrages. Nachdem der Antrag aber vor seinem 18. Geburtstag ohnehin noch keine Bindungswirkung entfaltet, kann er den auch ohne Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten abgeben. Das ist somit dann ohnehin qua FwG quasi schwebend unwirksam bis zum 18. und nicht mehr als eine reine Interessenbekundung, die er vor der Abstimmung noch jederzeit (egal ob schon 18 oder noch nicht) widerrufen kann. Wir fragen deshalb unsere potentiellen Kandidaten einfach müdlich ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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