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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung12 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg431946
Datum08.10.2007 23:15      MSG-Nr: [ 431946 ]7317 x gelesen

Guten Abend,

Geschrieben von Christian Fischer

In die aktive Wehr aufgenommen werden kann in Ba-Wü nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Und dann ist er volljährig und braucht keine Unterschrit mehr.
Den Antrag kann er ja natürlich schon vorher abgeben. Es kann auch vorher darüber im Feuerwehrausschuß abgestimmt werden. Aber seine Rechtswirkung können Antrag auf und Beschluß über die Aufnahme erst am 18. Geburtstag entfalten.


Klar, aber wenn man einen 17-jährigen JF-Angehörigen -wie in BaWü möglich- zur TM-1 Ausbildung schicken will, möchte man schon wissen, ob er später in die aktive Abteilung aufgenommen werden will, und dies erkärt er mit der Abgabe seines Aufnahmeantrages. Die entgültige Abstimmung über die Aufnahme erfolgt dann, wenn der Bewerber 18 Jahre alt ist.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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