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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung | 12 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 431946 | ||
Datum | 08.10.2007 23:15 MSG-Nr: [ 431946 ] | 7317 x gelesen | ||
Guten Abend, Geschrieben von Christian Fischer In die aktive Wehr aufgenommen werden kann in Ba-Wü nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Klar, aber wenn man einen 17-jährigen JF-Angehörigen -wie in BaWü möglich- zur TM-1 Ausbildung schicken will, möchte man schon wissen, ob er später in die aktive Abteilung aufgenommen werden will, und dies erkärt er mit der Abgabe seines Aufnahmeantrages. Die entgültige Abstimmung über die Aufnahme erfolgt dann, wenn der Bewerber 18 Jahre alt ist. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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