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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 431945 | ||
Datum | 08.10.2007 23:09 MSG-Nr: [ 431945 ] | 7471 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann So ist es auch in unserer FF üblich; JF-Angehörige, die mit 17 Jahren einen Aufnahmeantrag zur Aufnahme ( nicht Übernahme) in die EA stellen brauchen auf dem Formular das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Hmmm. Für was? In die aktive Wehr aufgenommen werden kann in Ba-Wü nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Und dann ist er volljährig und braucht keine Unterschrit mehr. Den Antrag kann er ja natürlich schon vorher abgeben. Es kann auch vorher darüber im Feuerwehrausschuß abgestimmt werden. Aber seine Rechtswirkung können Antrag auf und Beschluß über die Aufnahme erst am 18. Geburtstag entfalten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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