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Strafgesetzbuch
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr und Demographie84 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio431842
Datum08.10.2007 02:06      MSG-Nr: [ 431842 ]23110 x gelesen
Infos:
  • 07.12.09 Zweiter BBK-Workshop zu Ehrenamt und Demographie setzt auf Integration
  • 07.10.07 "Sind unsere freiwilligen Feuerwehren trotz demografischen Wandels »fit für die Zukunft«?" von Martin Meier und Uli Barth

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Christi@n PannierJa, etwas weniger Bürokratismus.... da rennst du bei mir offene Türen ein.
    Nur: Der Deutsche will Vorschriften!! Der Deutsche will, dass alles genauestens in einer Vorschrift geregelt ist, weil man dann das selbstständige Denken einstellen und sich hinter ein paar Zeilen Vorschriftentext verschanzen kann.


    Nur mal ein Beispiel welch absurde Züge unser Vorschriftenwesen mittlerweile hat:
    Jeder nicht vollkommen verblödete Mensch wird vermutlich einsehen, dass man nicht andere Leute Eigentum einfach so beschmieren darf. Es gab da nur ein Problem: Eigentlich war nirgendwo so genau geregelt was man mit einem macht, der eine Brücke mit seinen Graffitis verziert hat. Vermutlich hat irgendwann mal ein schlauer Rechtsanwalt eines Sprayers festgestellt, dass eine Graffiti auf einer Brücke keine Sachbeschädigung i.S. des StGB ist, weil die Brücke ja durch das Graffiti nicht beschädigt wird. Sie sieht halt einfach nur anders aus.
    Das hat dann irgendwann dazu geführt, dass Länder wie Thüringen Ende 2004 eigene Vorschriften erlassen haben, nämlich meine Lieblingsvorschrift: Die (Achtung, jetzt kommts!) "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Bekämpfung von Veränderungen des Erscheinungsbildes einer fremden Sache durch Aufbringung von Graffiti (Thüringer Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung - ThürGraffGefAbwVO)". Die hat genau vier Paragraphen und so ungefähr eine A4 Seite an Text und es steht eigentlich nur drin, dass man anderer Leute Eigentum nicht mit Graffiti beschmieren darf. Also eigentlich das, was jeder Mensch mit halbwegs normalem Rechtsempfinden ohnehin gewusst hätte. Aber jetzt gab es wenigstens eine Vorschrift die man einem 16-jährigen Sprayer unter die Nase halten kann. Weil aber die "Ordnungsbehördliche Verordnung zur Bekämpfung von Veränderungen des Erscheinungsbildes einer fremden Sache durch Aufbringung von Graffiti (Thüringer Graffiti-Gefahrenabwehrverordnung - ThürGraffGefAbwVO)" dummerweise nur in Thüringen gilt und somit im Rest der Repubilk das Sprayen immer noch nicht hochgradig illegal gewesen wäre, hatte der bundesdeutsche Gesetzgeber am 08.09.2005 endlich ein Einsehen mit Amtsrichtern und Staatsanwälten und durch Einfügen des § 303 (2) StGB endlich das Sprayen hochoffiziell als strafrechtlich illegal erklärt. Damit ist endlich auf Papier gedruckt was vermutlich ohnehin jeder geahnt hat.
    Wenn das so weiter geht braucht wir uns um Demographie bei der Feuerwehr keine Sorgen mehr zu machen, weil Deutschland aufgrund seiner fortschreitenden Verblödung aussterben wird ("Poppen? Aufgrund welcher Vorschrift leiten Sie Ihre Befugnis zum ehelichen / außerehelichen (Nichtzutreffendes streichen) Beischlaf ab?"), bzw. die letzten Paragraphenreiter von ihren eigenen Vorschriftenbergen irgendwann erschlagen werden.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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