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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung | 12 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 431833 | ||
Datum | 07.10.2007 20:48 MSG-Nr: [ 431833 ] | 7233 x gelesen | ||
Geschrieben von Patrik Grieger Klar ist man erst mit 18 voll geschäftsfähig, aber es gibt doch auch Dinge die man trotzdem vorher schon alleine entscheiden darf. Gehört da evtl. der Eintritt bzw. die "Mitarbeit" in der Einsatzabteilung zu? Leider nicht so ganz. In dem Moment, in dem der Jugendliche bei einem Beitritt nicht nur "rechtliche" Vorteile hat, sondern Pflichten auferlegt bekommt, ist regelmäßig die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Idealerweise sollten sogar (wenn vorhanden) beide Elternteile unterschreiben, um möglichen späteren Differenzen aus dem Weg zu gehen. Diese Zustimmung kann vor und nach dem Beitritt erteilt werden. Die Zustimmung zum Beitritt beinhaltet in der Regel auch die Einwilligung zu allen anderen Mitgliedschaftspflichten. Der gesetzliche Vertreter kann aber auch nach dem Beitritt darüber bestimmen, inwieweit der Minderjährige am Dienstleben teilnehmen darf und eine zunächst erteilte allgemeine Einwilligung auch widerrufen. Quelle: vereinsknowhow.de Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | ||||
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