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Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung12 Beiträge
AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen431773
Datum07.10.2007 14:49      MSG-Nr: [ 431773 ]7455 x gelesen

Hallo Wolfgang,

mit einer Einverständniserklärung kann ich dir leider nicht dienen. Aber wozu brauchst du die?
Hab gerade mal im §13 ThürBKG nachgelesen, da steht " ..... er wird durch Handschlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet ". Also denk ich mal das du die Einverständniserklärung eigentlich nicht bräuchtest.

MkG,
Markus


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