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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung | 12 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 431773 | ||
Datum | 07.10.2007 14:49 MSG-Nr: [ 431773 ] | 7455 x gelesen | ||
Hallo Wolfgang, mit einer Einverständniserklärung kann ich dir leider nicht dienen. Aber wozu brauchst du die? Hab gerade mal im §13 ThürBKG nachgelesen, da steht " ..... er wird durch Handschlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet ". Also denk ich mal das du die Einverständniserklärung eigentlich nicht bräuchtest. MkG, Markus Alles meine persönliche Meinung Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten | ||||
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