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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aus- und Weiterbildung bei den Feuerwehren | 22 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 431560 | ||
Datum | 05.10.2007 21:29 MSG-Nr: [ 431560 ] | 9503 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernadette Schedl Mal ne dumme Frage, ist der "Rat" zufällig Angestellter, bzw. Beamter des Landratsamtes, Wahlbeamter oder vom Landrat als KBR bestimmt. Bei uns im Landkreis wir der "Rat", der ehrenamtlich tätig ist, von den Feuerwehrvereinen gewählt. Und der ist halt von seinen TSA/TSF-Wehren unheimlich abhängig. Hallo Bernadette, der KBR ist, wie in Bayern gefordert, von den Kommandanten gewählt, auf Vorschlag des Landrats. Da die Tätigkeit des KBR doch sehr umfangreich ist, ist er dann als Angestellter im Landratsamt tätig. Das wird bei uns schon seit mind. 20 Jahren praktiziert. Ganz klar ist der "Rat" bei seiner Wahl auch von den TSA/TSF-Wehren abhängig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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