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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrheberrecht Fotos von Einsätzen im Internte12 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü431446
Datum05.10.2007 12:20      MSG-Nr: [ 431446 ]5952 x gelesen

Geschrieben von Andreas HollerbachDas einzelne Feuerwehrmitglied dass die Bilder gemacht hat; oder die Gemeindefeuerwehr????

Urheberrecht bei Wikipedia

IMO Besonders interessant:

Paragraf 52a erlaubt es, geringe Teile eines Werkes oder einzelne Zeitschriftenartikel für Unterrichtszwecke und für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen, in der Regel die Kursteilnehmer, auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zugänglich zu machen. Dieser Paragraf war zunächst bis Ende 2006 befristet. Durch Art. 1 Nr. 2 des "Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts" vom 10. November 2006 wurde diese Regelung bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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