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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rauchmelderpflicht ab 2009, OWi/Strafverfolgung? | 4 Beiträge | ||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 431439 | ||
Datum | 05.10.2007 11:50 MSG-Nr: [ 431439 ] | 4815 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Moin, über die Versicherungen durchgesetzt wird, die im Falle eines Brandes mit fehlenden Rauchmeldern weniger leisten. Hm, können die das einfach so oder müssen da erst neue Verträge wirksam sein? Wird wohl vor Gericht entschieden werden müssen, oder? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | ||||
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