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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Auschluss aus Forum war: Alkoholisierter Fahrer | 6 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 431178 | ||
Datum | 03.10.2007 23:31 MSG-Nr: [ 431178 ] | 5009 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M@yer Ach ja - es soll auch Feuerwehren gegen bei denen ein Mitglied beim Eintritt unterschreiben muss das er sich nicht an Diskussionsforen im Internet (oder so ähnlich) beteiligt ... Wobei eine solche Forderung gegen bestehende Gesetze verstösst. Aber man weist unverbesserliche "Forumianer" gerne auf die Paragraphen 20 und 21 der Gemeindeverordnung hin oder legt ihnen unter Umständen nicht nur Steine in den Weg. Kurzer Auszug: § 20 Schweigepflicht (1) Bürger und Einwohner, die zu einem Ehrenamt oder zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen werden, sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus einem Ehrenamt ausgeschieden oder nicht mehr ehrenamtlich tätig sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheimzuhalten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt. § 21 Treuepflicht (1) Bürger, die ein Ehrenamt ausüben, haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, daß sie als gesetzliche Vertreter handeln. (2) Absatz 1 gilt auch für ehrenamtlich tätige Einwohner, wenn die Vertretung der Ansprüche oder Interessen Dritter mit den Aufgaben ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht; ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Bürgermeister. Wobei auch hier kein Verbot der Teilnahme an öffentlichen Diskussionsforen herauszulesen ist. Zumindest sind Querdenker nicht immer in den Feuerwehren erwünscht. Wo kämen wir da auch hin wenn der einfache FA (SB) nicht mehr an die Unfehlbarkeit seiner Vorgesetzten glaubt. Wobei selbst heute noch folgender Satz gilt: "Dem Untergebenen geziehmt es nicht, an die wohldurchdachten Anweisungen des Vorgesetzten seinen eigenen beschränkten Massstab anzulegen, und in dünkelhaftem Übermut sich ein Urteil über dieselben anzumaßen." Immer? Nicht immer. Aber dafür das wir in angeblich in einer Demokratie leben und eigentlich unsere Meinungen frei äussern dürfen (unter beachten geltender Gesetze und des gutem Geschmacks) werden immer noch zuviele Maulkörbe und Maulschellen verteilt. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist. Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage! | ||||
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