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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 431128 | ||
Datum | 03.10.2007 20:39 MSG-Nr: [ 431128 ] | 18261 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen Thienst Ich habe auch nicht herauslesen können das er mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs war,sondern mit seinem Privatfahrzeug somit war es "Keine Dienstfahrt mit Alkohol"und somit geht es die FW nur zweitrangig was an! Ähm. Er war in dienstlicher Funktion mit dienstlichem Auftrag (JF zu Wettbewerb) unterwegs. Da ist für mich die Frage ob er das mit dem Privatfahrzeug getan hat oder einem großen roten Auto sekundär. Geschrieben von Steffen Thienst Einen Ausschluß aus der feuerwehr muss ich sagen ist meiner meinung nach nicht gerechtfertigt da gibt es auch andere maßnahmen die Disziplinarisch greifen.Vor allem muss man sich fragen Ist jemand zuschaden gekommen Na ja. Wenn man bedenkt, daß es schon Ausschlußfälle gab bei denen die einzige "Verfehlung" die Beteiligung an einer Diskussion hier im Forum war... Da war weder eine strafrechtlicher noch ein straßenverkehrsrechtlicher Sachverhalt gegeben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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