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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Nichtrauchergesetz | 50 Beiträge | ||
Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 431085 | ||
Datum | 03.10.2007 17:47 MSG-Nr: [ 431085 ] | 10360 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus Hammerl Du meinst also, dass die Definition, ein Gerätehaus sei ein öffentliches Gebäude erst seit der "Erfindung" des Nichtraucherschutzgesetzes gilt? Ein Blick in die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erhärtet bei mir diesen Verdacht! Dort (Seite 9) wird ein öffentliches Gebäude so beschrieben: ?öffentliche Gebäude? wird synonym gebraucht für die genaue Definition in der europäischen Richtlinie: Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von über 1 000 m2, die von Behörden und von Einrichtungen genutzt werden, die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Lässt man diese Definition gelten kann man schon vermuten dass, wie Dirk geschrieben hat, ein bisschen an den Haaren gezogen wurde. mkG Günther | ||||
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