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RubrikSonstiges zurück
ThemaNichtrauchergesetz50 Beiträge
AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen431055
Datum03.10.2007 15:55      MSG-Nr: [ 431055 ]10351 x gelesen

Hi,

wieso soll es für Feiern Ausnahmen geben, wenn ich in Bürgerhäusern oder Gastwirtschaften feiere herscht dort auch Rauchverbot.


Gruß

Yves



Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
(Jean Cocteau)

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