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RubrikSonstiges zurück
ThemaNichtrauchergesetz50 Beiträge
AutorThom8as 8F., Dortmund / NRW431052
Datum03.10.2007 15:39      MSG-Nr: [ 431052 ]10349 x gelesen

Hallo,

rein intressenshalber..... Wie verfahrt Ihr denn dann bei evtl. Feiern ( Geburtstagsfeier, Hochzeit,etc.) die bei Euch im Gerätehaus gefeiert werden?

Gilt das Rauchverbot auch dort, oder gibt es für solche Veranstaltungen Ausnahmen?

Noch einen schönen Feiertag

Thomas



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