1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Das man mit den Feuerwehrfahrzeugen der Nachbarfeuerwehr üben "darf", ist oftmals nicht das Problem, sondern ob es seitens der anfordernden Wehr überhaupt "gewollt" ist. Jedenfalls habe ich noch nie "Nein" gesagt, wenn jemand unsere Sonderfahrzeuge haben WOLLTE....
Die Frage ist auch da wieder, ob es ausreicht, sich den RW einmal im Jahr "anzukucken". Auch wer damit zwanzig mal im Jahr unterwegs ist, muß manchmal noch überlegen...
Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!
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