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RubrikSonstiges zurück
ThemaNichtrauchergesetz50 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern431014
Datum03.10.2007 13:52      MSG-Nr: [ 431014 ]10448 x gelesen

Geschrieben von Dirk BrokatzkyMeiner Meinung nach setzt da die "Nichtraucherfunktion" etwas um, was so aber niemals geschrieben wurde und zur Not wird halt an den "Haaren" gezogen bis es passt.

Du meinst also, dass die Definition, ein Gerätehaus sei ein öffentliches Gebäude erst seit der "Erfindung" des Nichtraucherschutzgesetzes gilt?

Geschrieben von Dirk BrokatzkyBleibt nur die Hoffnung dass auch irgendwann einmal etwas reglementiert wird, was deren pers. Freiheit einschränkt. Ich denke einmal wenn der Staat so weiter macht wird das nicht mehr alsolange dauern.
Ich mache zum Beispiel gerne ein Lagerfeuer oder entzünde einen Holzkohlegrill. Ich unterlasse aber an Stellen wo es entweder verboten ist oder wo ich andere damit belästige ohne mich meiner persönlichen Freiheit beraubt zu sehen...


Grüße
Magnus

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