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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkoholisierter Fahrer | 55 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 T.8, Weinstadt / Baden-Württemberg | 430983 | ||
Datum | 03.10.2007 12:43 MSG-Nr: [ 430983 ] | 17542 x gelesen | ||
als erstes muss ich mal sagen die Würde des menschen ist unantastbar auch wenn er sich im Sinne des Strafgesetzes schuldig gemacht hat das rechtfertigt aber nicht das er als Typ oder Säufer öffentlich abgetan wird! Was er getan hat ist heutzutage(Leider) die Regel ob nun Kinder oder Erwachsene im Auto saßen ist meiner meinung nach unrelevant,es waren Menschen.Und sage keiner In Meiner Abteilung trinkt keiner! Einen Ausschluß aus der feuerwehr muss ich sagen ist meiner meinung nach nicht gerechtfertigt da gibt es auch andere maßnahmen die Disziplinarisch greifen.Vor allem muss man sich fragen Ist jemand zuschaden gekommen "nein"das ganze wenn und hätte und sich den Mund zerreissen ist ziemlich anmassend vor allem wenn man den betroffenen nicht persönlich kennt und was es für ein Mensch ist!aber gerade daß ist in der Feuerwehr oder im allgemeinen Vereinsleben normal! Das nur mal allgemein gesagt! Ich weis nicht was der Kamerad gedacht hat als er sich ins Auto setzte um die Jf-Mitglieder zu der Veranstaltung zufahren,es war auf jedenfall unverantwortlich.Da appeliere ich an die Vernuft sich selber einzugestehn das es nicht geht und einen anderen anruft um diese Fahrt zu übernehmen.da wird keinem den Kopf abgerissen. Zu der Aussage" Wäre ich der Vater eines dieser Kindern, der Typ hätte ein massives Problem. Was für ein Problem ein zivilrechtliches!?willst Psychoterror betreiben oder Mobbing da bist dann ganz schnell in der Schusslinie wenn er sich zu wehren weis, denn da ziehst dann du den kürzeren!da ist ein gespräch unter sich das effektivste,um zu wissen was und warum das mit ihm passiert ist "das ist für mich Kameradschaft aber das haben viele noch nicht oder werden es nie begreifen! denn auf strafrechlicher Schiene kannste garnichts tun das ist sache des Staatsanwalts!Vorallem weil kein Schaden an Leib und Leben entstanden ist. Ich habe auch nicht herauslesen können das er mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs war,sondern mit seinem Privatfahrzeug somit war es "Keine Dienstfahrt mit Alkohol"und somit geht es die FW nur zweitrangig was an! Ich sehe die Sache neutral und objektiv und nicht mit roten Augen! | ||||
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