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RubrikSonstiges zurück
ThemaNichtrauchergesetz50 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW430951
Datum03.10.2007 09:57      MSG-Nr: [ 430951 ]10374 x gelesen

Geschrieben von Patricia KlottDa das Gerätehaus ein öffentliches Gebäude ist,

Für meine Begriffe ist ein Gerätehaus kein "öffentliches Gebäude" (mit Publikumsverkehr) sondern eine Betriebstätte wie z.B. der Bauhof. Gilt dieses Rauchverbot für andere "Betriebstätten" der Stadtverwaltung dann auch?


Gruß

Dirk



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