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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 430831 | ||
Datum | 02.10.2007 15:02 MSG-Nr: [ 430831 ] | 13552 x gelesen | ||
Geschrieben von Andre Wissmann ... bedeutet noch lange nicht das das Ordnungsamt hier auch um Amtshilfe ersucht hat. Vor allem bedeutet es das nicht, da das Ordnungsamt die Feuerwehr nicht um Amtshilfe ersuchen kann. Wir gehören nämlich zum selben Verein - der Kommune. Genauso kann die Autobahnpolizei nicht die Kollegen der PI im Nachbarort um Amtshilfe bitten. Gleicher Laden - Länderpolizei. Und alles was unter der gleichen Organisation dient, kann sich nicht zur Amtshilfe anfordern. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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