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Polizeiinspektion
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusleuten von Parkplätzen52 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.430831
Datum02.10.2007 15:02      MSG-Nr: [ 430831 ]13552 x gelesen

Geschrieben von Andre Wissmann... bedeutet noch lange nicht das das Ordnungsamt hier auch um Amtshilfe ersucht hat.
Vor allem bedeutet es das nicht, da das Ordnungsamt die Feuerwehr nicht um Amtshilfe ersuchen kann. Wir gehören nämlich zum selben Verein - der Kommune. Genauso kann die Autobahnpolizei nicht die Kollegen der PI im Nachbarort um Amtshilfe bitten. Gleicher Laden - Länderpolizei.

Und alles was unter der gleichen Organisation dient, kann sich nicht zur Amtshilfe anfordern.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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